hey
ich fahre bisher einen dienstwagen der mir für geschäftliche und private Zwecke zur verfügung gestellt wird, solange das Arbeitsverhältnis dauert. Aufgeführt in meinem Arbeitsvertrag unter Vergütung. Muss ich den Dienstwagen zurückgeben wenn ich Elternzeit beantrage oder kann ich ihn weiterfahren. Versteuern muss ich ihn, das ist klar. danke
Mitglied inaktiv - 20.01.2004, 18:36
Antwort auf:
elternzeit und dienstwagen
Halo,
normalerweise zurückgeben, denn die Vergütung ruht ja.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.01.2004
Antwort auf:
elternzeit und dienstwagen
Kommt auf den Arbeitsvertrag an...
Aber eigentlich steht er dir nur bis Ende des Mutterschutzes zu.
Zum Beginn der EZ ist er i. d. R. zurückzugeben, da Du ja keine Vergütung von deinem AG mehr bekommst.
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 20.01.2004, 22:33