Frage: elternzeit und dienstwagen

hey ich fahre bisher einen dienstwagen der mir für geschäftliche und private Zwecke zur verfügung gestellt wird, solange das Arbeitsverhältnis dauert. Aufgeführt in meinem Arbeitsvertrag unter Vergütung. Muss ich den Dienstwagen zurückgeben wenn ich Elternzeit beantrage oder kann ich ihn weiterfahren. Versteuern muss ich ihn, das ist klar. danke

Mitglied inaktiv - 20.01.2004, 18:36



Antwort auf: elternzeit und dienstwagen

Halo, normalerweise zurückgeben, denn die Vergütung ruht ja. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.01.2004



Antwort auf: elternzeit und dienstwagen

Kommt auf den Arbeitsvertrag an... Aber eigentlich steht er dir nur bis Ende des Mutterschutzes zu. Zum Beginn der EZ ist er i. d. R. zurückzugeben, da Du ja keine Vergütung von deinem AG mehr bekommst. Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 20.01.2004, 22:33



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