Hallo! Mir wurde während der Elternzeit gekündigt (Insolvenz des AGs). Mein Erziehungsurlaub geht noch bis März 2004. Nun müsste ich ihn ja beenden, um Arbeitslosengeld zu bekommen. Was, wenn ich das nicht tue (habe noch keine Betreuung für mein Kind) - verfällt dann mein Anspruch auf AlG? Und was ist mit dem Erziehungsurlaub, ist der dann praktisch auch zu Ende? Wie wäre ich dann z.b. krankenversichert? Vielen Dank, Barbara
Mitglied inaktiv - 10.11.2002, 17:05