Guten Tag Frau Bader, mein errechneter ET ist Mitte Dezember 2013. Ich möchte grundsätzlich gerne bis einschließlich August 2014 in Elternzeit gehen. Danach möchte ich gerne wieder arbeiten; ob bei meinem jetzigen Arbeitgeber oder bei einem anderen Arbeitgeber ist noch nicht klar. Ich möchte es aber nicht kategorisch ausschließen in meinen alten Job zurück zu kehren. Da in Großstädten die Frage nach einem KiTa-Platz ziemlich problematisch ist möchte ich mir grundsätzlich auch offen halten, ob ich ggf. doch ein volles Jahr Elternzeit nehme um die Betreuung der Kleinen noch ein paar Monate mehr zu gewährleisten. Macht es demnach Sinn ein volles Jahr Elternzeit zu beantragen? Falls ich doch zum 01.09.2014 wieder arbeiten möchte/kann, ist eine Verkürzung doch kein Problem, oder? Wenn ich jedoch nur bis zum 31.08.2014 einreiche, MUSS der Arbeitgeber dem nicht zustimmen, oder sind meine Informationen hier falsch? Herzlichen Dank für Ihre Hilfe und viele Grüße
von VollSorge am 02.10.2013, 11:28