Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zum Rechtsanspruch auf Teilzeit in der Elternzeit. Ich weiß, dass es einen Rechtsanspruch gibt auf Teilzeit zwischen 15 und 30 Wochenstunden, wenn das Unternehmen mehr als 15 Mitarbeiter hat. In meinem Falle ist es nun so, dass ich ab April mit 10 Wochenstunden anfange (dann ist unser Kind 6 Monate alt) - dies hat mein Arbeitgeber genehmigt. Ab Oktobert 2011 möchte ich dann auf 20 - 24 Wochenstunden aufstocken. Dies habe ich auch gleich mit beantragt, hier wurde mir mitgeteilt, dass darüber dann im August 2011 entschieden wird. Da nach 1 Jahr das Elterngeld wegfällt, ist es für mich sehr wichtig, dass ich dann wieder 20 - 24 Stunden arbeite. Nun meine Frage: Habe ich einen Anspruch darauf, dass diie Wochenstunden aufgestockt werden von 10 auf 20-24 Stunden? Welchen Rat geben Sie mir? Herzlichen Dank für Ihren Rat. Viele Grüße, Schneemaus
Mitglied inaktiv - 21.01.2011, 17:46