Hallo Frau Bader,
meine dreijährige Elternzeit endet August 2008.
Nun bin ich erneut schwanger und erwarte unser 2. Kind im Januar 2007.
Steht mir bei kurzer Geburtenfolge für jedes Kind 3 Jahre Elternzeit zu oder verschenke ich ab Geburt des 2. Kindes die restlichen 19 Monate für das 1. Kind?
Wäre schön, wenn Sie mir bei meiner Frage helfen könnten.
Herzlichen Dank für Ihre Rückantwort!
Viele Grüsse
Astrid
Mitglied inaktiv - 19.09.2006, 21:24
Antwort auf:
Elternzeit + kurze Geburtenfolge
Hallo,
man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten dranhängen oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes.
Mit Zustimmung des AG kann man ein Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt.
Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert.
Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.09.2006