Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kurze Geburtenfolge, wieviel Elternzeit?

Frage: Kurze Geburtenfolge, wieviel Elternzeit?

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Hallo, mein 1. Kind kam am 25.11.2003 zur Welt und das 2. am 20.01.2006. Mein AG behauptet nun, dass die restlichen 10 Monate vom 1. Kind verfallen sind, weil mein 2. Kind in der Elternzeit zur Welt kam. Die Elternzeit habe dann neu begonnen zu laufen und somit würde meine Elternzeit am 19.01.2009 verfallen. Ich muss noch dazu sagen, dass ich im öffentlichen Dienst beschäftigt bin. Ist das korrekt so? Und noch was anderes: ich hatte vorher eine Vollzeitstelle und meine Chefin weigert sich, zwei Halbtagskräfte einzustellen. Da ich an der Universität arbeite, muss sie das doch, oder? Es sind ja mehr als 15 Mitarbeiter. Sollte ich besser einen Rechtsanwalt einschalten um den Anspruch auf Teilzeit durchzusetzen? Mit freundlichen Grüssen, Franziska


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten u dritten dranhängen (Frist Antrag 7 bzw. 8 Wo.) oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Dabei muss man nicht immer ganze Jahre nehmen, es geht auch weniger oder mehr. Mit Zustimmung des AG kann man den Rest bis zu einem Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt. Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert. Da man in der Elternzeit und auch in der Schwangerschaft einem besonderem Kündigungsschutz unterliegt, braucht man eine Kündigung nicht zu befürchten. Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld. Liebe Grüsse, NB


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