Sehr geehrte Frau Bader -und auch gerne alle, die sich damit auskennen, Ich bin zur Zeit am Überlegen, wie ich die Elternzeit für mein zweites Kind gestalten soll. Mein Kind wird voraussichtlich Ende März geboren. Gerne möchte ich dann zwei Jahre Elternzeit beantragen und im zweiten Jahr in Teilzeit während der Elternzeit arbeiten, wenn das Kind dann ca. 1 Jahr alt ist. Die Elternzeit würde dann erstmal bis Ende März 2021 gelten und ich würde ab April 2020 wieder in Teilzeit arbeiten. Gerne möchte ich Anfang 2021 ca. 4-8 Wochen frei nehmen, also die Teilzeit Tätigkeit während der Elternzeit unterbrechen und nach diesen 4-8 Wochen wieder aufnehmen. All dies würde in dem Elternzeitantrag enthalten sein. Ist diese Gestaltung zulässig? Muss mein Arbeitgeber dieser Unterbrechung zustimmen, oder nur aus Kulanz? Darf diese Unterbrechung, wenn zulässig, auch 5 oder 6 Wochen dauern oder müssen es volle Monate sein (dann 4 bzw. 8 Wochen)? Ich hoffe, meine Frage ist nicht zu verwirrend und bedanke mich im Voraus für Ihre Rückmeldung. Mit besten Grüßen Camellia
von Camellia am 13.02.2019, 11:15