Frage: Elternzeit für omas

Hallo. Ich bin 19 und schwanger. Bin zurzeit noch im 3ten Lehrjahr. Und habe natürlich Angst das ich das alles mit einem kleinen Kind nich hinbekomme. Wohn jetz wieder bei meinen Eltern. Meine Frage: Kann meine Mutter, die berufstätig ist Elternzeit nehmen? Liebe Grüße..

von princess0709 am 17.02.2012, 09:33



Antwort auf: Elternzeit für omas

Hallo, Großeltern können sich für die Erziehung eines Enkelkindes bis zu drei Jahre freistellen lassen. Die Bedingung hierfür ist aber, dass Großeltern und mit dem Enkel in einem Haushalt zusammen wohnen. Zudem muss der Vater oder die Mutter des Kindes minderjährig sein oder sich im letzten oder vorletzten Jahr einer Ausbidung befinden, die vor dem 18. Geburtstag begonnen wurde. Weder Vater noch Mutter dürfen selbst Elternzeit genommen haben. Eltergeld bekommen die Großeltern leider nicht. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.02.2012



Antwort auf: Elternzeit für omas

hallo ja das geht aber soweit ich weiß erhalten die großeltern dann aber kein elterngeld,das würde bei euch ja eh weg fallen das es sich um das 2te jahr handelt.

von CKEL0410 am 17.02.2012, 09:37



Antwort auf: Elternzeit für omas

Ums 2. Jahr ?

Mitglied inaktiv - 17.02.2012, 09:49



Antwort auf: Elternzeit für omas

Auch Großeltern können Elternzeit zur Betreuung eines Kindes in Anspruch nehmen wenn ein Elternteil des Enkelkindes minderjährig ist oder sich im letzten oder vorletzten Jahr einer Ausbildung befindet, die vor dem 18. Lebensjahr begonnen wurde. Sie können Elternzeit nur in Anspruch nehmen für Zeiten, in denen kein Elternteil des Kindes selbst Elternzeit nimmt. Alle Großeltern haben die Möglichkeit, sich die Betreuung ihres Enkelkindes zu teilen und gleichzeitig einer Teilzeitbeschäftigung nachzugehen. Ein Anspruch auf Elterngeld ergibt sich für Großeltern allerdings nicht (Anspruch auf Elterngeld haben jedoch ggf. die Eltern des Kindes!).

Mitglied inaktiv - 17.02.2012, 09:51



Antwort auf: Elternzeit für omas

sorry vertipp,3te natürlich

von CKEL0410 am 17.02.2012, 14:49



Antwort auf: Elternzeit für omas

Danke für die Infos. Dürfte ich dann überhsupt keine Elternzeit nehmen oder nur zu der Zeit in der meine Mutter sie nehmen würde?

von princess0709 am 17.02.2012, 17:53



Antwort auf: Elternzeit für omas

Huhu, sie ist im 3. Lehrjahr ihrer Ausbildung, was hat das denn mit dem Elterngeld zu tun? Gruß chOcO

von -chOcO- am 17.02.2012, 22:36



Antwort auf: Elternzeit für omas

Sorry hatte gelesen 3 te Elternzeit Jahr,aber meine Antwort passt trotzdem,die Oma kann ez nehmen bekommt aber kein eg.

von CKEL0410 am 17.02.2012, 23:32



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