Hallo, wenn sich ein Arbeitgeber in der Länge der Elternzeit vertut und 3 Jahre ab Mutterschutzende (also 8 Wochen über den 3. Geburtstag hinaus) rechnet, kann das ein Nachteil für den Arbeitnehmer sein? Habe gerade festgestellt, dass ich hier schriftlich vorliegen habe, dass ich erst am 7. Januar 2007 wieder arbeiten gehen muss. War eigentlich vom 11. November (Geburtstag am 10.11.) ausgegangen. Hatte den Fehler im Nachgeburtsstress nicht bemerkt und diese Regelung auch schriftlich bestätigt. Mir würde das prima passen, habe nur Angst, dass er mir einen Tag nach dem eigentlichen Elternzeitende im November kündigen kann. Oder steht dann die individuelle Vereinbarung an erster Stelle? Muss ich ihm seinen Fehler mitteilen? Danke und Gruß klaralena
Mitglied inaktiv - 01.03.2006, 10:58