Hallo Frau Bader,
habe eine sehr heikle Frage.. und hoffe, Sie können mir weiterhelfen.
Ich bin gerade am verzweifeln.
Ich bin im Moment schwanger und im Mutterschutz.
Evtl. Entbindungstermin 6.7.16
Unser erstes Kind war ein Frühchen geb. am 16.12.13
Mutterschutz lief bis 21.4.14
Beantragte Elternzeit beim AG Beginn: 22.4.14 - 21.4.16
24 Monate waren angedacht.
Haben uns leider durch die Mutterschutz-Verlängerung wegen Frühchen
und den damaligen gesundheitlichen Probleme unseres Frühchen
beim Elternzeit-Beginn wohl nicht genügend informiert und wusssten nicht,
dass der Mutterschutz mitzählt bei den 24 Monaten.
Der AG hat es auch nicht gewusst und den Beginn auch mit dem 22.4.14 bestätigt.
Nach Feststellung der Schwangerschaft Ende November 15 wollte mir
der Frauenarzt ein sofortiges BV ausstellen. Allerdings habe ich mit dem
Familienministerium Rücksprache gehalten, die mir dann am Telefon damals mitgeteilt haben, dass das überflüssig ist, weil ich mich ja noch
in der Elternzeit befinde.
Das BV hab ich dann mit Ende Elternzeit ab 22.4.16 ausgestellt bekommen.
Jetzt wollte ich die Elternzeit beantragen für unser erwartendes Kind und bin
darauf gestoßen, dass der Mutterschutz mitzählt.
D.h. ist habe für das erste Kind 28 Monate bereits verbraucht. Obwohl ich
das BV erhalten hätte sind mir jetzt 4 Monate voller Lohn, 4 Monate Elternzeit und 4 Monate Elterngeld-Anrechnung flöten gegangen.
Meine Frage: Ist hier irgendwas noch nachträglich zu retten ???
Mein AG wusste, dass ich ein sofortiges BV erhalten hätte.
Habe ein gutes Verhältnis zu ihnen.
Weiss jetzt nicht, wohin ich mich wenden kann. Da ich ja im November
vom Familienministerium auch nicht wirklich richtig beraten wurde.
Hoffe auf Ihre Hilfe.
Danke im voraus und viele Grüße
von
Partycousine
am 03.06.2016, 21:56
Antwort auf:
Elternzeit falsch beantragt
Hallo,
ich verstehe das Problem nicht.
Sie haben EZ bis zu einem bestimmten Datum genommen und gehen direkt danach in BV. Was soll da zu retten sein? Sie wollen das Enddatum der EZ verändern, um länger im BV zu sein? Nein,das geht nicht
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.06.2016
Antwort auf:
Elternzeit falsch beantragt
Nein, das ist alles richtig, Du hast ja exakt geschrieben dass Du bis zum 22.04.16 in Elternzeit sein möchtest.
Elternzeit kann man nehmen wie man möchte, es müssen keine ganzen Jahre sein, Du hättest jedes beliebige Enddatum nehmen können.
Der AG hat Dir das ja auch bestätigt bis dahin und hat es der Krankenkasse gemeldet.
Das entscheidet jeder für sich wie lange er in Elternzeit sein möchte.
Ein BV in Elternzeit gibt es nicht, die Antwort war auch richtig.
Elterngeld wird 300€ sein plus 75€ bis das erste Kind 3 ist.
Die restlichen 8 Monate Elternzeit vom ersten Kind kannst Du noch übertragen lassen auf die Zeit bis zum 8. Geburtstag.
von
Sternenschnuppe
am 04.06.2016, 09:55
Antwort auf:
Elternzeit falsch beantragt
Da könnte ja jeder kommen und sagen, man habe sich vertan und rückwirkend Geld fordern. Da hast du m. E. keine Chance, nachträglich noch was zu ändern.
Das Familienministerium hatte recht, innerhalb der EZ ist ein BV irrelevant.
von
malini
am 04.06.2016, 19:44
Antwort auf:
Elternzeit falsch beantragt
Danke erstmal für ihre Antworten!
Habe noch anwaltlicher beratung nun auch mit der Krankenkasse gesprochen die ja beim bv mit dem Umlageverfahren mein Gehalt auszuzahlen haben.
Mein fa hat nun das bv rückwirkend auf den 16.12.15 ausgestellt.
Die Krankenkasse akzeptiert das und möchte nun vom ag die Bestätigung dass die ez nur bis 15.12.15 lief. So wie es auch richtig gewesen wäre mit 24 Monaten.
Muss der AG das auch noch woanders melden?
Sorry aber mein AG hat keinerlei Ahnung. Kann nicht mal genau ausrechnen wann Mutterschutz Ende usw.
Hat mein ag irgendwelche Kosten bzw. Risiken dadurch?
Danke vorab schonml für ihre Antworten.
von
Partycousine
am 26.06.2016, 01:33