Frage: Elternzeit falsch angegeben.

Hallo, bin fix und fertig. Meine Tochter wird nächstes Jahr am 17.05.2012 3 Jahre alt, mein Entbindungstermin 2. Kind: 24.06.2012-Mutterschutz:13.05.2012 Ich war mir sicher, dass ich damals 3 Jahre Elternzeit angegeben hatte (also bis 16.05.), jetzt höre ich von der Krankenkasse und sehe es auch in meinen Unterlagen, dass ich damals 17.05. - 30.04.2012 eingegeben habe. Ich weiß nicht, warum ich den 30.04. hingeschrieben habe, ist für mich unerklärlich(wahrscheinlich von irgendjemandem falsch verstanden)- was mache ich jetzt, jetzt habe ich nur bis zum 30.04. Elternzeit? obwohl mein Kind erst am 17.05. 3 Jahre alt wird, könnte mich so ärgern...... ....habe mit Chefin noch nicht gesprochen, da ich nicht mehr so guten Draht zu ihr habe. Gibt es irgendeine Möglichkeit?

von Basketball am 24.11.2011, 09:18



Antwort auf: Elternzeit falsch angegeben.

Hallo, stellen Sie einfach mit Frist 7 Wo. schriftlich den Antrag auf Verlängerung. Da braucht man keine Zustimmung des AG und es ist alles wieder gut. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.11.2011



Antwort auf: Elternzeit falsch angegeben.

Da Du ja auf jeden Fall zwei Jahre genommen hast, müsstest Du die restliche Zeit eigentlich nur nachreichen. Bis 7 Wochen vor Beginn. Hiermit melde ich an, meine restliche Elternzeit direkt im Anschluss zu nehmen. Bitte um schriftliche Bestätigung. Und dann erstmal abwarten. Und ganz ehrlich, sie werden sich wohl eher freuen, denn Dich wegen 12 Tagen einzuarbeiten ist doch sinnlos. Und wegen dem Mutterschutzgeld die Bescheinigung vom Arzt dann nicht vergessen.

Mitglied inaktiv - 24.11.2011, 10:29



Antwort auf: Elternzeit falsch angegeben.

Entweder du verlängerst um die letzten Tag wie schon geschrieben. Oder du überbrückst die Zeit mit Urlaub. Für den neuen Mutterschutz erwirbst du ja auch wieder Ansprüche, evtl hast du auch och welchen über von vor der 1. EZ.

von sternenfee75 am 24.11.2011, 11:22



Antwort auf: Elternzeit falsch angegeben.

...und das mit dem verlängern geht? (also würde sich dann um 16 Tage verlängern?) Kann ich das problemlos machen?

von Basketball am 24.11.2011, 12:20



Antwort auf: Elternzeit falsch angegeben.

Ja, kannst Du, hast ja über 2 Jahre genommen, musst diese dann auch nicht beantragen , nur zeitig anmelden. Mach es einfach und wenn sie zicken, dann machst Du Dir dann Gedanken darüber. Was sollen sie die paar Tage mit Dir anstellen, da dauert ja das "einarbeiten" nach der Zeit länger als Du da bist :-)

Mitglied inaktiv - 24.11.2011, 14:43



Antwort auf: Elternzeit falsch angegeben.

Hi, ja lieben Dank für Deinen Beitrag ....hatte aber mit Elterngeldstelle telefoniert, die sagen nur mit Zustimmung des Arbeitgebers kann bis zum 16.05. verlängert werden, ohne Zustimmung geht nicht. Der AG kann verlangen, dass ich am 01.05. zur Arbeit komme. Hätte ich nächstes Jahr nur im Mutterschutz auch Urlaubsanspruch, wieviel Tage denn, kann man diesen dann auch davor nehmen?

von Basketball am 24.11.2011, 15:02



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