Frage: Elternzeit einreichen

Hallo Frau Bader, mein Sohn ist 19 Monate alt. Ich arbeite seit Sommer 02 wieder (Lehrerin). Lukas ist dann bei einer Tagesmutter. Nun muss die (beruflich durch ihren Mann) umziehen, so dass ich ab Januar 03 keine Tagesmutter mehr habe. Mir steht ja noch Elternzeit zu. Welche Frist muss ich für die Einreichung der Elternzeit einhalten? Normalerweise mussten Berulaubungen für das Schuljahr 03/04 bereits im Januar 02 eingereicht werden. Da wusste ich aber noch nicht, dass meine Tagesmutter wegzieht. Können Elternzeit-Beurlaubungen auch unabhängig von einem solchen Termin eingereicht werden? Danke für die Infos Antje

Mitglied inaktiv - 20.06.2003, 14:53



Antwort auf: Elternzeit einreichen

Hallo, eigentlich 8 Wo. Im öff. Dienst gelten aber je nach Dienstherr Sonderregeln und eigene Gesetze. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.06.2003



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