Hallo Frau Bader, mit voraussichtlichem Geburtstermin vom 4. 11.2013 wird unser Baby geboren. Nun wollte ich so langsam den Antrag auf Elternzeit stellen. Ist der so ok? (Es sind inkl. mir 17AN, ich arbeite als Steuerfachwirtin in einer Kanzlei von Steuerberatern und Anwälten) Vielen Dank, Knatti Sehr geehrter Herr XXX, nach der Geburt unseres Kindes mit dem voraussichtlichen Geburtstermin vom 4. November 2013 beantrage ich Elternzeit für die Dauer von drei Jahren. Nach einem Jahr Elternzeit würde ich gerne für 8 Stunden wieder anfangen zu arbeiten (Wunscharbeitszeit 2 Tage / Woche, 13.00-17.00 Uhr) und nach dem 2. Jahr für 20 Stunden/Woche (Wunscharbeitszeit Montag – Freitag von 08.00 –12.00Uhr). Bitte bestätigen Sie mir dies schriftlich. Mit freundlichen Grüßen
von Knatti am 27.09.2013, 09:41