Hallo Frau Bader! Mein Sohn ist am 28.3.2002 geboren, meine Tocher am 2.7.04. Es ergibt sich also eine Überschneidung von 9 Monaten, d.h die Elternzeit für meine Tochter brauchte ich erst am 3. Geburtstag meines Sohnes zu beginnen. Dann hätte ich am 3. Geburtstag meiner Tochter noch 9 Monate von ihrer Elternzeit übrig, die ich bis zum 8 Jahr nehmen könnte, also auch gleich an ihren 3. Geburtstag dranhängen? Ist das prinzipiell rechtlich so möglich? Falls ja, gibt es das irgendwo in verständlicher Form nachzulesen? Meinen sehr freundlichen aber sehr gestressten Chef schreckt glaube ich nur ab, daß er nicht weiß ob das zulässig ist und er möchte möglichst wenig Arbeit damit haben sich zu informieren. Vielen herzlichen Dank und einen guten Rutsch! Claudia
Mitglied inaktiv - 30.12.2006, 21:00