Sehr geehrte Frau Bader, ich habe seit 2,5 Jahren eine halbe, projektbefristete Stelle. Der Arbeitgeber finanziert die Stelle mit befristeten Projektgeldern. Mein Arbeitsvertrag, welcher bereits einmal verlängert wurde, ist mit der Begründung der voraussichtlich auslaufenden Projektfinanzierung befristet bis Ende des Jahres, die Finanzierung der Stelle ist für den Arbeitgeber nun aber nach heutigem Stand voraussichtlich bis (mindestens) Ende 2021 sichergestellt. Anfang 2019 kam eine weitere halbe Stelle hinzu, welche ebenso bis Ende des Jahres befristet ist. Der Grund der Befristung ist im Arbeitsvertrag nicht angegeben. Die Finanzierung der Stelle war dem Arbeitgeber ebenso lediglich bis Ende des Jahres gesichert, doch auch diese halbe Stelle wird nun nach heutigem Stand (mindestens) bis Ende 2021 weiterfinanziert. Meine Fragen an Sie: 1) Ich gehe Ende des Jahres in Elternzeit, und habe gelesen, dass es diskriminierend gegenüber Schwangeren wäre, eine befristete Stelle, die normalerweise verlängert würde, aufgrund der Schwangerschaft nicht zu verlängern. Ist das wahr und behalte ich dementsprechend das Recht, wieder zu den beiden Stellen zurückzukehren? 2) Während der Elternzeit wird die Finanzierung der Stellen dem Arbeitgeber voraussichtlich auch über 2021 hinausgehend bewilligt. Wann endet mein Anspruch auf eine Rückkehr zu den Stellen, sofern ich überhaupt einen habe? Über eine Antwort freue ich mich sehr, vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße
von sandramo am 30.09.2019, 21:55