Frage: Elternzeit bei Zwillingen???

Hallo, nach dem, was ich so in der Broschüre zur Elternzeit vom BMFSJ gelesen habe, wird meine Frau jetzt zunächst zwei Jahre Elternzeit für EINEN unserer Zwillingssöhne im Anschluss an den Mutterschutz anmelden. Sie hat dann im Anschluss an diese zwei Jahre die Möglichkeit, weitere Zwei Jahre zu nehmen und die Meldefrist hierzu beträgt 8 Wo. Ist das so korrekt? Was würdet Ihr empfehlen, wenn man flexibel bleiben möchte??? Danke und Gruß Max

Mitglied inaktiv - 02.06.2005, 00:54



Antwort auf: Elternzeit bei Zwillingen???

Hallo, Sie kann jeweils für ein Kind EU bis zum 3. LJ nehmen und kann pro Kind mit Zustimmung des AG jeweils ein Jahr bis zum 8 LJ aufheben. Mit anderen Worten kann sie 5 Jahre am Stück nehmen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.06.2005



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