Mein Sohn ist 18 Monate und ich befinde mich für 2 Jahre im Erziehungsurlaub. Jetzt ist meine Tochter geboren. Muß ich jetzt für sie auch 2 Jahre Erziehungsurlaub bei meinem Arbeitgeber beantragen? Oder erst nach den 2 Jahren wieder 2 Jahre. Und was ist mit dem Rest von meinem Sohn. Mein Mann möchte das 3. Jahr von meiner Tochter nehmen. Ist es richtig daß er 8 Wochen vor Beginn dies seinem Arbeitgeber mitteilen muss?
Hab auch diese Broschüre aber da blicke ich überhaupt nicht durch.
Vielen Dank im voraus.
LG
Sandra
Mitglied inaktiv - 12.05.2006, 21:03
Antwort auf:
Elternzeit bei 2unter 2
Hallo,
man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten dranhängen oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes.
Pro Kind stehen einem Elternpaar drei Jahre zu!
Mit Zustimmung des AG kann man ein Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt.
Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert.
Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.05.2006