Hallo,
ich bin alleinerziehend mit zwei Kindern ( 16 Jahre und 17 Monate) und kann erst jetzt in Elternzeit gehen - wenigstens für 3 Monate. Jetzt hab ich lesen müssen das ich kein Elterngeld mehr bekomme. Gibt es für alleinerziehende Ausnahmen? Welche Möglichkeiten gibt es noch "an Geld zu kommen" ?
Ich möchte die Elternzeit auf alle Fälle nehmen, da im Jahr 2013 sehr viel passiert ist und ich die Auszeit brauche.
Wie bin ich versichert (KV, RV etc.) wenn ich keine Geld bekomme?
vielen Dank,
von
Hasi_2012
am 03.09.2013, 14:37
Antwort auf:
Elternzeit bei 19-21. LM
Hallo,
Elterngeld können Sie jetzt leider nicht mehr bekommen.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.09.2013
Antwort auf:
Elternzeit bei 19-21. LM
Für Geld ist der Vater des Kindes zuständig. Auch alleinerziehend und getrennt, nennt sich Betreuungsunterhalt.
Elternzeit , was sagt denn Dein AG dazu und was hast Du mit ihm ausgemacht als das kleinste Kind auf die Welt kam.
Man muss sich ja für zwei Jahre festlegen.
Ansonsten kannst Du die Elternzeit 7 Wochen vor Beginn schriftlich anmelden.
von
Sternenschnuppe
am 03.09.2013, 22:26
Antwort auf:
Elternzeit bei 19-21. LM
Der Elterngeldanspruch ist vorbei, geht nur maximal bis 14 Monate nach Geburt.
von
Sternenschnuppe
am 03.09.2013, 22:27
Antwort auf:
Elternzeit bei 19-21. LM
Hallo Frau Bader,
das hab ich auch schon festgestellt. ABer ich kann ich wenigstens Sozialhilfe beantragen damit ich versichert bin?
WIE KOMME ICH AN GELD?
von
Hasi_2012
am 06.09.2013, 10:05
Antwort auf:
Elternzeit bei 19-21. LM
Die Versicherungen wie Arbeitslosenversicherung und Krankenversicherung laufen mit bestehendem Arbeitsvertrag während der Elternzeit weiter.
(Ohne Arbeitsvertrag gibts eh keine Elternzeit).
Du kannst für die Zeit ergänzendes H4 beantragen.
(Berücksichtige aber, dass die Bearbeitung deines Antrages dauern kann)
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 06.09.2013, 13:06