Frage:
Elternzeit auf unterschriebenen, aber noch nicht laufenden Vetrag
Hallo!
Ich möchte vom 15.8.2010 bis 14.08.2011 in Elternzeit gehen. In den ersten zwei Monaten würde ich nicht arbeiten- das sind die Vätermonate, da meine Frau schon ein Jahr davor in Elternzeit war- , danach wieder für 30Std./Woche, die mein Vertrag sowieso nur beeinhaltet. Das Problem dabei ist, daß mein befristeter Arbeitsvertrag am 31.8.2010 endet. Allerdings habe ich den darauf anschließenden unbefristeten Vertrag ab dem 1.9.2010 schon unterschrieben. Meine Frage: Kann ich das machen?
Mitglied inaktiv - 24.06.2010, 21:20
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Elternzeit auf unterschriebenen, aber noch nicht laufenden Vetrag
Hallo,
wenn Sie den Vertrag doch schon in der Hand haben, hat Ihr AG Pech
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.06.2010
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Elternzeit auf unterschriebenen, aber noch nicht laufenden Vetrag
Hallo
Puh, das muss ja eigentlich diese Woche noch abgegeben werden, weil es auch 7 Wochen vorher beantragt werden muss, bzw. angegeben werden muss.
Elternzeit steht Dir ja auch zu.
Wenn der Vertrag schon unterschrieben vorliegt, dann kann aber eigentlich nix passieren, denn Du kannst es ja beweisen.
Da es für den Arbeitgeber dann ja "nur" zwei Monate sind, die Du nicht da bist, ist es aber wohl anders als bei Frauen, die in der Situation dann 2 Jahre oder mehr nehmen.
Rechtlich bist Du im Recht, ob der AG da versucht rauszukommen wird man dann erst sehen.
Mitglied inaktiv - 24.06.2010, 21:32
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Elternzeit auf unterschriebenen, aber noch nicht laufenden Vetrag
Die Abgabe ist heute geschehen, allerdings war meine direkte Vorgesetzte weniger erfreut ... deswegen habe ich morgen mit ihr ein Gespräch beim Personalchef. Eigentlich hatte ich denselben Gedankengang wie du, aber nach der Reaktion meiner Chefin kamen mir Zweifel ...
Mitglied inaktiv - 24.06.2010, 21:46
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Elternzeit auf unterschriebenen, aber noch nicht laufenden Vetrag
Ohweh.....
Aber rechtlich betrachtet.
Hättest Du nur eine mündliche Zusage ohne Zeugen, dann müsstest DU es beweisen, dass er verlängert worden wäre.
Du hast ihn ja aber schon in der Hand, einen besseren Beweis gibt es ja nunmal nicht.
Du bist in der Frist, Elternzeit steht Dir eh zu, sogar 3 Jahre, wenn man das denn finanzieren könnte ;-)
Das es sich nun mit dem neuen Vertrag so überschneidet ist unglücklich, aber da müssen sie durch.
Ich denke viele Chefs bei den Männern tun auch erstmal pikiert , viele ziehen dann vielleicht zurück aus Angst ?
Weiss nicht wann Frau Bader wieder hier ist, aber wenn man Erziehungsurlaub + Vater bei google eingibt kommen viele Ergebnisse.
Vielleicht findest Du da noch mehr ?
Mitglied inaktiv - 24.06.2010, 21:53
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Elternzeit auf unterschriebenen, aber noch nicht laufenden Vetrag
Hm, guck mal hier :
Folgende Punkte sprechen gegen einen Anspruch auf Erziehungsurlaub:
Die Mutter befindet sich noch im Mutterschutz (in der Regel 8 Wochen nach der Geburt, bei Mehrlings- und Frühgeburten 12 Wochen), Ausnahme: Adoptionspflege
Der mit dem Arbeitnehmer zusammenlebende Elternteil ist nicht erwerbstätig, nicht arbeitslos gemeldet und befindet sich auch nicht in der Ausbildung,
http://www.rechtspraxis.de/erzurlau.html
Geht Deine Frau wieder arbeiten oder hat sie noch Erziehungszeit ?
Mitglied inaktiv - 24.06.2010, 21:56
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Elternzeit auf unterschriebenen, aber noch nicht laufenden Vetrag
Meine Frau arbeitet schon seit Ende ihres Mutterschutzes wieder: Damit sie wieder Vollzeit arbeiten gehen kann und ich die Eingewöhnung unserer Jüngsten in die Krippe mache, machen wir das Ganze.
Mitglied inaktiv - 24.06.2010, 22:04
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Elternzeit auf unterschriebenen, aber noch nicht laufenden Vetrag
Dann ist alles safe, hatte noch ein wenig gesucht.
Du hast den Vertrag in der Tasche, da kommt er nicht raus.
Die 2 Monate wird er überleben.
Freundlich bleiben und selbstsicher.
Viele Vorgesetzte haben auch einfach keine Ahnung, und daher wohl auch das Gespräch.
Meist müssen die auch erstmal nachlesen.
Gerade was die Väterrechte da angeht !
Mitglied inaktiv - 24.06.2010, 22:06
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Elternzeit auf unterschriebenen, aber noch nicht laufenden Vetrag
Danke für deine Mühe, jetzt ist mir schon deutlich wohler ...
Mitglied inaktiv - 24.06.2010, 22:13
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Elternzeit auf unterschriebenen, aber noch nicht laufenden Vetrag
Gerne !
Hier auch nochmal. Es ist Dein Recht !
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Quelle : http://www.elternforen.com/Fachinformationen/Elternzeit.htm
Ein Anrecht auf Elternzeit besteht für den Anrechtsberechtigten unabhängig von seinem Wohnsitz oder seinem gewöhnlichen Aufenthalt. Allerdings gilt das nur dann, wenn das bestehende Arbeitsverhältnis auch dem deutschen Arbeitsrecht unterliegt.
Gehen beide Elternteile einer Beschäftigung nach, sind also Beide erwerbstätig, können sie selbst entscheiden, wer in welchem Zeitraum die Elternzeit nutzt. Es stehen jedem Elternteil drei Jahre Elternzeit zu, wobei es unabhängig ist, wie der Partner die Elternzeit in Anspruch nimmt. So kann ein Elternteil die Elternzeit ganz oder teilweise alleine beanspruchen oder die Eltern teilen sich die Elternzeit untereinander auf und wechseln sich bei der Nutzung der Elternzeit ab. Sofern die Eltern möchten, steht es ihnen frei, die gesamte dreijährige Elternzeit oder Teile der Elternzeit gemeinsam zu nutzen.
Mitglied inaktiv - 24.06.2010, 22:22
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Elternzeit auf unterschriebenen, aber noch nicht laufenden Vetrag
Es ist richtig, dass dein unbefristeter Vertrag gilt. Aber ich denke, bei der Reaktion deiner Chefin wirst du dir wohl ab 2011 nach der Elternzeit wohl schonmal einen neuen Job suchen koennen.
Mitglied inaktiv - 25.06.2010, 09:58