Hallo, Ich bin nach meinem Mutterschutz wieder arbeiten gegangen. Zwar nur geringfügig. Nun ist mein Baby 5 Monate alt und mein AG muss mich aus betrieblichen Gründen mit anderen AZ versetzen. Kann ich, wenn die AZ mit der Betreuungsmöglichkeit nicht hinhaut, meine EZ auch 5 Monate nach der Geburt anmelden? Gruß
von Allegra10 am 08.04.2013, 20:56