Frage: Elternzeit abgebrochen

Hallo Frau Bader, ich hätte mit meiner 2. Tochter noch 8 Monate Erziehungsurlaub gehabt. Da mein Arbeitgeber nun wieder eine Schwangere in der Praxis hatte und sie nicht weiter arbeiten darf, hat er mich gefragt, ob ich wieder kommen mag. Seit Montag arbeite ich nun wieder Vollzeit, sehe meine Kinder gar nicht mehr, wobei mein Mann aber Zuhause ist. Nun ist es so, das ich wieder aufhören möchte, wenn mein Mann eine Stelle findet. Wie läuft das dann, muss ich kündigen, oder gehe ich in die restlichen 8 Monate Erziehungsurlaub? habe mit meinem Chef da gar nicht drüber gesprochen. Wenn ich jetzt aufhöre, werde ich dort aber nicht wieder anfangen, denn eine Teilzeitstelle kann er mir nicht bieten. Danke und lieben Gruß Tanja

Mitglied inaktiv - 14.03.2007, 16:21



Antwort auf: Elternzeit abgebrochen

Hallo, Sie können mit der üblichen Frist von 8 Wo. neuen EU beantragen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.03.2007



Antwort auf: Elternzeit abgebrochen

Huiii.. das ist swchwierig... Eigentlich musst Du verbindlich für die ersten 2 jahre festlegen, wann Du wielange in EZ gehst. Ich würde ggf. mit dem AG reden, daß Du einen nachtrrag / Schriftstück möchtest, indem Festgehalten wird, daß Du auf seine Bitte wiedergekommen bist und Du weiterhin Anspruch auf EZ hättest. Irgendwie so, verstehst Du? WENN Du jetzt dann wieder gehen kannst, dann eiegntlich nur mit 8 Wochen "Vorwarnung". Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 14.03.2007, 16:27



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