Frage: Elternzeit Vater

Hallo Frau Bader kann mein partner, also der Vater unseres gemeinsamen Kindes, direkt nach der Geburt Elternzeit nehmen? Gibt es dafür zeitliche Beschränkungen? Außer die Einschränkung seines Gehaltes? Ich dachte daran das er die ersten 2 Monate, die ich ja sowieso im Mutterschutz bin, Elternzeit nimmt und ich dann die restlichen 12 Monate. Bzw. wenn ich arbeiten gehen sollte (30h) könnte er dann auch 14 Monate machen? Mein Gehalt würde seinen Verlust dann wieder ausgleichen. Wie berechnet sich dann das Elterngeld? Viel Grüße

von thueringerin73 am 21.02.2012, 13:28



Antwort auf: Elternzeit Vater

Hallo, beide Elternteile können bis zu 3 Jahre Ez nehmen. EG können beide zusammen 14 Mo. beziehen. Diese Monate sind frei zu verteilen, bis auf die Monate, in denen MG bezogen wird Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.02.2012



Antwort auf: Elternzeit Vater

Also: Dein mann kann natürlich direkt im Anschluss an die geburt zwei Monate Elternzeit machen. Er sollte zu der Zeit auch problemlos Elterngeld bekommen (immer nur für Lebensmonate). Du kannst 'danach' dann auch noch 12 Monate machen, aber wirst nur ca. 10 Monate Elterngeld bekommen, da die Mutterschutzzeiten nach der Geburt auf das Elterngeld angerechnet werden. Dein Mann alleine kann 14 Monate machen ab der Geburt, jedoch wird er nur für 12 Monate Elterngeld bekommen. Du musst nach der Geburt nur mindestens die Mutterschutzzeiten machen. Elternzeit könnte Dein Mann auch ganze 3 Jahre machen (genauso wie Du, und auch ihr beide zusammen) - Elterngeld gibt es bei Paaren aber maximal 12 und 2 Monate. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 21.02.2012, 14:45



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