Frage: Elternzeit/Nebenjob

Hallo! Ich habe bei meinem AG die vollen 3 Jahre Elternzeit beantragt. 1 Jahr davon ist um. Jetzt habe ich bei meinem AG angefragt, selbständig eine Nebentätigkeit ausüben zu dürfen. Die Zustimmung dafür hat er mir nicht erteilt. Einen Anspruch, bei ihm zu arbeiten habe ich nicht, da der Betrieb weniger als 15 Angestellte hat. 1.Welche Folgen hat es für mich, wenn ich jetzt während der Elternzeit mein Arbeitsverhältnis kündige? 2. Bin ich weiterhin beitragsfrei sozialversichert? 3.Welche dringenden betrieblichen Gründe gelten bei einer Tätigkeit, die nichts mit der Branche des AG zu tun hat?

Mitglied inaktiv - 06.09.2004, 15:02



Antwort auf: Elternzeit/Nebenjob

Hallo, wenn Sie kündigen, sind Sie nicht mehr im EU und nur noch beitragsfrei kk-versichert, solange Sie EG beziehen. Der AG muss in irgendeiner Weise eine Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen nachweisen können. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.09.2004



Antwort auf: Elternzeit/Nebenjob

Viele Bekannte von mir haben in einer solchen Situation beim alten AG um einen Auflösungsvertrag gebeten. Dann steht man rechtlich nicht als gekündigt da.

Mitglied inaktiv - 07.09.2004, 10:08



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