Hallo! Ich habe bei meinem AG die vollen 3 Jahre Elternzeit beantragt. 1 Jahr davon ist um. Jetzt habe ich bei meinem AG angefragt, selbständig eine Nebentätigkeit ausüben zu dürfen. Die Zustimmung dafür hat er mir nicht erteilt. Einen Anspruch, bei ihm zu arbeiten habe ich nicht, da der Betrieb weniger als 15 Angestellte hat. 1.Welche Folgen hat es für mich, wenn ich jetzt während der Elternzeit mein Arbeitsverhältnis kündige? 2. Bin ich weiterhin beitragsfrei sozialversichert? 3.Welche dringenden betrieblichen Gründe gelten bei einer Tätigkeit, die nichts mit der Branche des AG zu tun hat?
Mitglied inaktiv - 06.09.2004, 15:02