Hallo Frau Bader, meine Verlobte hat zu Beginn bei ihrem Arbeitgeber 12 Monate Elternzeit mit Übertragung weiterer 12 Monate zu einem späterem Zeitpunkt beantragt und bewilligt bekommen. Jetzt ist das erste Jahr vorüber und sie musste eine Verlängerung beantragen (Krippenplatzsituation). Der Arbeitgeber hat dem zugestimmt, hat sich aber auf die 12 Monate Übertragung berufen. Es klingt nun in dem Schreiben so, als könnte sie keine weitere Elternzeit nehmen. Kann meine Verlobte nun ein drittes Jahr zu einem späterem Zeitpunkt (z.B. Einschulung) nehmen, bzw. muss sie dass jetzt schon ankündigen? Wir sind jetzt sehr verunsichert. Vielen Dank im voraus!
von sk.shorty am 30.06.2012, 10:37