Sehr geehrte Frau Bader,
Ich möchte nach der Endbindung 1 Jahr Elterngeld beantragen und zwei Jahre Elternzeit. Im zweiten Jahr also nach ca. 14 Monaten möchte ich wieder arbeiten ca 25 Stunden. Ist das möglich und bekomme ich dadurch, dass ich noch Elternzeit habe weniger Gehalt und wer bezahlt mir dann mein Geld aus?
Ich hoffe sie können mir weiterhelfen.
Liebe Grüße
Sarah
von
Sa_Ri27
am 26.03.2019, 19:29
Antwort auf:
Elternzeit/Elterngeld
Hallo,
ja das geht, den Lohn bekommen Sie dann vom Ag
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.03.2019
Antwort auf:
Elternzeit/Elterngeld
Im 1. Jahr ganz normal Elterngeld
Und wenn du im 2. Jahr die 25 std/Woche arbeitest, der AG ... Wer denn sonst???
Mitglied inaktiv - 26.03.2019, 19:59
Antwort auf:
Elternzeit/Elterngeld
Hallo, du bekommst weniger Gehalt, weil du dann weniger arbeitest, nicht wegen der Elternzeit.
von
drosera
am 26.03.2019, 22:50