Hallo Frau Bader, ich habe mal ein Frage zum Anspruch des Arbeitsplatzes nach der Elternzeit von meinem Mann. Er ist Berufskraftfahrer. Das Elternzeit nehmen darf , weiß er und auch der Chef. Das wäre auch kein Problem, aber nach dieser Zeit bekommt er seinen " Arbeitsplatz" nicht zurück. Es ist so, dass er laut Arbeitsvertrag als Kraftfahrer eingestellt ist, sonst steht außer Stundenlohn nichts weiter im Vertrag. Er hat seinen eigenen LKW und fährt im Monat zw. 380 und 420 Stunden ( incl. Pausen, die werden mitgezahlt). Sein Chef überläßt die Entscheidung wie es nach der Elternzeit weitergeht dem Disponenten. Dieser sagt ganz klar, wenn mein Mann sich für die Elternzeit entscheidet, bekommt er keinen eigenen LKW mehr und muss dann als Springer fahren. Das macht dann im Monat ca. 280 Stunden und ca. 700 Euro weniger Geld. Für uns also nicht machbar. Er fährt seit 4,5 Jahren, also seit Beginn in der Fa. seinen eigenen LKW. Darf das so sein? Es steht ja leider nichts im Arbeitsvertrag auf das wir uns berufen können, aber soviel weniger Geld geht natürlich,leider auch nicht. Vielen lieben Dank für Ihre Hilfe! LG Anja
Mitglied inaktiv - 04.01.2011, 17:26