Frage: Elternzeit-Arbeitsbeginn

Sehr geehrte Frau Bader, mein AG teilte mir in einem Schreiben meinen ersten Arbeitstag nach meiner Elternzeit mit. Dieser ist aber nicht korrekt, ich müsste einen Tag früher kommen, meine Elternzeit ist am 13.08. um, somit wäre mein erster Arbeitstag der 14.08.(dies ist aber ein Sonntag). Der Tag, den mein Chef mir mitgeteilt hat, ist aber der 15.08. und somit ein Feiertag (Bayern)!!! Was mache ich denn nun? Sollte ich am 16.08. hingehen? Ich rechne eh mit einer Kündigung und will jetzt bzgl. Arbeitslosengeld ect. nix falsch machen.....Muss ich Einspruch einlegen? Vielen Dank für Ihre Antwort, Gruss Eva

Mitglied inaktiv - 22.09.2010, 13:53



Antwort auf: Elternzeit-Arbeitsbeginn

Hallo, schreiben Sie ihm, dass Sie von einem Fehler ausgehen u dannunddann kommen. Wenn er meint, Sie würden sich täuschen, solle er sich bitte melden. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.09.2010



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