Sehr geehrte Frau Bader, ich habe bei meinem AG fristgemäß meine Elternzeit für 3 Jahre angemeldet. In diesem Schreiben beantragte ich gleichzeitig eine Ausübung meiner Tätigkeit in Teilzeit im 2. und 3. Elternzeitjahr (20 Stunden/Woche). Mein AG lehnte nun den Teilzeitantrag ab mit der Begründung, dass in unserem Unternehmen nur 13 Mitarbeiter beschäftigt sind. Welche Möglichkeiten habe ich nun? - Könnte ich beispielsweise nun den Teilzeitantrag und damit auch die Anmeldung der Elternzeit für 3 Jahre zurückziehen und sagen, dass ich unter diesen Umständen im 2. Elternzeitjahr in Vollzeit zurückkehren möchte? Muss mich der AG dann in Vollzeit weiterbeschäftigten, oder kann er dies ablehnen? - Welche Frist muss ich nun beachten? Vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen
von bella_b am 24.05.2016, 14:55