Ich habe mein Elterngeld auf 2 Jahre laufen lassen.
Bin jetzt im 2 Jahr.
Wenn ich jetzt aber wieder arbeiten möchte, wie ist das mit dem Elterngeld?
Ich habe es ja nur hältig bekommen, steht mir dann noch was zu oder verfällt das dann?
Mitglied inaktiv - 11.01.2011, 13:02
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Elterngeldfrage
Hallo,
wird im 2. Jahr nicht angerechnet
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.01.2011
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Elterngeldfrage
Du kannst 30h arbeiten. Angerechnet wird es nicht. Würde nur im 1. Jahr angerechnet!
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 11.01.2011, 14:23
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Elterngeldfrage
Und wenn ich mehr arbeite?
Mitglied inaktiv - 11.01.2011, 15:15
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Elterngeldfrage
Hallo,
arbeiten im 2. Jahr wird nicht berücksichtigt beid er Auszahlung
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.01.2011
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Elterngeldfrage
Mehr als 30 Stunden würde die Elternzeit aufheben, da man in der Elternzeit nur bis 30 Stunden arbeiten darf.
Der Elterngeldbezug ansich ist im 2. Jahr vorbei, nur die Auszahlung läuft noch, darf aber nicht angerechnet werden.
Mitglied inaktiv - 12.01.2011, 07:25