Hallo,
bei der Suche im Internet gibt es verschiedene Antworten. Was stimmt jetzt wirklich: fließen die Überstunden, die man sich hat ausbezahlen lassen in den 12 Monaten vor Geburt des Kindes, in die Berechnung des Elterngeldes mit ein oder nicht?
Danke!
Mitglied inaktiv - 19.09.2008, 13:26
Antwort auf:
Elterngeldberechnung Überstunden
Hallo,
Ausgangspunkt ist das persönliche steuerpfichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Wenn Sie regelmässig Überstundenzahlungen erhalten haben zählen diese dazu
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.09.2008
Antwort auf:
Elterngeldberechnung Überstunden
Hallo Frau Bader,
ich habe mir im letzten Jahr zweimal die Überstunden ausbezahlen lassen. Mein AG hat mir jetzt die Bescheinigung für die Beantragung fürs Elterngeld ausgestellt, aber ohne die Überstunden mit einzurechnen. Wo ist das gesetztlich geregelt, damit ich ihm das vorlegen kann?
Danke!
Mitglied inaktiv - 22.09.2008, 14:04