Frage: Elterngeldantrag

Hi, vielleicht kann mir jemand helfen!?! Wir sind zum zweiten mal Schwanger. Wir beabsichtigen das ich( der Mann) direkt nach der Geburt für 12Monate Elterngeld bezieht. Meine Frau hat ja nach der Geburt Mutterschutz von 8Wochen. Diese 8Wochen werden ja aber als Elterngeldmonate gerechnet. Bleiben mir als Mann dann nur noch 10 Elterngeldmonate oder besteht weiterhin der Anspruch auf 14Monate, also Sie quasi zwei Monate im Mutterschutz und ich beantrage 12 oder doch nur 10Monate? Danke für eure Hilfe!!!

von Ace-1260 am 06.06.2019, 18:29



Antwort auf: Elterngeldantrag

Hallo, SIe haben zusammen 14 Mo. Minus den beiden/ drei MG-Monaten, bleiben noch 12/ 11, die Sie nehmen können. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.06.2019



Antwort auf: Elterngeldantrag

Hallo, Zusammen habt ihr 14 Monate, wenn deine Frau die Mutterschutz Zeit und noch die restlichen Tage für die 2 EZ Monate nimmt, hast du noch 12 Monate zur Verfügung. LG luvi

von luvi am 06.06.2019, 18:50



Antwort auf: Elterngeldantrag

Deine Frau 8 Wochen, mindestens. Du 12 Monate. Aber Achtung, verschiebt sich die Mutterschutzzeit kann es passieren das deine Frau in den 3ten Monat rutscht. Damit ändert sich dann dein Ansoruch auf 11 Monate. Ich persönlich würde mir genau überlegen ob du wirklich ab Geburt nimmst. Besser Geburt des Kindes abwarten, genau nachrechnen, dann EZ beim AG einreichen und EG beim Amt. So könnte ihr ohne doppelbelehung die 14 Monate abdecken und habt mehr Planungssicherheit. Die wenigsten Kinder kommen am ET. Ich rutsche dank mehrere Tage Übertragung jetzt mit dem Mutterschutz in den 3ten Lebensmonat. Den um auf mindestens 8 Wochen Mutterschutz nach Geburt zu kommen, wird jetzt nachträglich der vorgeburtliche auf 6 Wochen Plus Übertragung geändert. Selbiges kann passieren wenn Kind zu früh kommt.

von Felica am 06.06.2019, 19:25



Antwort auf: Elterngeldantrag

Herzlichen Glückwunsch erstmal. Aber bei dir dürfte sich doch gar nichts ändern. Du hast jetzt 8 Wochen ab Geburt ganz normal und kannst damit nicht in den 3. LM fallen. Du hattest jetzt einfach das „Glück“, dass du vor der Geburt länger Mutterschutz hattest. Anders wäre es, wenn dein Kind früher gekommen wäre. Dann würden die Tage die zu den 6 Wochen fehlen hinten dran gehängt, so dass man auf insg. 14 Wochen kommt, und man landet evtl. im 3. LM (und bei Frühgeburt ja sowieso). Oder seh ich das falsch?

von -Talia- am 06.06.2019, 21:42



Antwort auf: Elterngeldantrag

Doch indirekt. Den das Mutterschutzgeld wird nachkorregiert. Wurde mir jedenfalls so gesagt.

von Felica am 06.06.2019, 23:17



Antwort auf: Elterngeldantrag

Kommt das Kind zu früh, dann wird Zeit die es zu früh kommt, an die 8 Wochen nach Geburt angehängt, dann kann es passieren, dass man in den dritten Monat (oder sogar vierten) fällt. Kommt das Kind später als errechnet, hat man vor Geburt einfach länger Mutterschutz, aber nach Geburt weiterhin nur die regulären 8 Wochen.

von Dojii am 07.06.2019, 07:30



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