HalloFrau Bader
ich hab mal eine Frage an Sie.
Unsere Maus ist am 18.05. geboren.Nun bin ich dabei den Elterngeldantrag und den Antrag fürs Kindergeld auszufüllen.
Das Problem ist aber,daß wir zum ersten Juni in ein anderes Bundesland ziehen.Wenn ich es jetzt beantrage,müßte ich es in vier Wochen ja nochmal im neuen Bundesland beantragen und im alten wieder abmelden!
Wie lange hat man denn Zeit um die Anträge abzugeben?
lg Konny
Mitglied inaktiv - 02.06.2008, 08:50
Antwort auf:
Elterngeldantrag!
Hallo,
eigentlich 6 Mo. Aber ich würde mal dort nachfragen, ob man es auch rückwirkend aus einem anderen BuLand bekommen kann.
Da wäre ich vorsichtig.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.06.2008
Antwort auf:
Elterngeldantrag!
Soweit ich weiß, kann man für das neue Elterngeld nur 3 Monate rückwirkend den Antrag stellen (beim Erziehungsgeld waren es 6 Monate)!
Mitglied inaktiv - 02.06.2008, 14:05
Antwort auf:
Elterngeldantrag!
Ich meine man bekommt auch nur max. 3 Monate rückwirkend erstattet.
Mitglied inaktiv - 02.06.2008, 21:10