Hallo ich bin in einem Beschäftigungsverbot das geht noch 2 Monate danach wollte ich Elternzeit nehmen und Elterngeld
Wie gehe ich jetzt vor
Wann muss ich das Elterngeld beantragen und wo?
Was brauche ich alles dafür?
von
Angela Jene
am 01.06.2020, 21:51
Antwort auf:
Elterngeld
Hallo,
SIe benatragen 1 Woche nach der Geburt (im Normalfall) schriftlich beim EG EZ und beid er EG-Stelle EG.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.06.2020
Antwort auf:
Elterngeld
Die Frage beantwortet dir Google schneller als die Rechtsanwältin.
von
marieseptember
am 02.06.2020, 08:17