Hallo Frau Bader,
Ich möchte ab Juli 2 Jahre Elternzeit nehmen, mir das Elterngeld aber nur im ersten Jahr auszahlen lassen. Im 2. Jahr würde ich gerne wieder ein paar Stunden arbeiten gehen.
Meine Frage ist, wird das was ich dann im 2. Jahr verdiene mit dem Elterngeld verrechnet? Oder wird das nur gemacht, wenn ich in der Zeit in der ich Elterngeld beziehe Einkünfte habe?
Viele Dank und viele Grüße
von
JanuarMama2017
am 06.03.2019, 21:18
Antwort auf:
Elterngeld
Hallo,
Nein, im zweiten Jahr wird nichts angerechnet.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.03.2019
Antwort auf:
Elterngeld
hö? verstehe ich nicht so ganz. dein elterngeld ist doch durch wenn du wieder anfängst zu arbeiten oder? es wird nur verrechnet, wenn du während des bezuges vom elterngeld arbeitest...
von
mellomania
am 06.03.2019, 21:57
Antwort auf:
Elterngeld
Nach dem Bezug von Elterngeld wird kein Geld angerechnet. Du kannst innerhalb der EZ bis zu 30 h in der Woche arbeiten
Mitglied inaktiv - 07.03.2019, 07:45