Guten Tag Frau Bader,
Unser Sohn wird voraussichtlich Ende Dezember geboren.
Ich habe Mitte Januar 2018 ein Nebengewerbe angemeldet und arbeite weiterhin in Vollzeit. Wie ich mitbekommen habe, zählt daher das Jahr 2017 als Bemessungszeitraum. Dies wäre fatal, da wir erst im November 2017 geheiratet haben und daher das Elterngeld viel höher ausfallen würde wenn die 12 Monate vor Geburt zählen würden. Zumal das Gewerbe ja im Jahr 2017 noch garnicht bestand. Wie ist es möglich den Zeitraum auf 12 Monate vor Geburt zu legen. Notfalls würde ich dieses Nebengewerbe nicht angeben, da es sowieso keinen Gewinn macht.
Bitte um Rückmeldung.
Vielen dank
Michael
von
Michael1987
am 10.12.2018, 14:07
Antwort auf:
Elterngeld
Auf Anfragen, wie man den Straftatbestand des Betruges erfüllt, werde ich als Organ der Rechtspflege sicher nicht antworten.
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.12.2018
Antwort auf:
Elterngeld
Warum sollte das Jahr vor dem Nebengewerbe heran gezogen werden?
Du hast VZ gearbeitet und die 12 Monate würde ich von Dez.17-Dez.18 rechnen.
von
Ani123
am 10.12.2018, 14:59
Antwort auf:
Elterngeld
Hallo Ani123,
Weil bei sogenannten Mischeinkünften das letzte abgeschlossene Steuerjahr gilt.
Geheiratet haben wir am 17.11.2017 und direkt bin ich in Steuerklasse 3 gewechselt, gilt diese dann wenigstens für das gesamte Jahr 2017? Sonst ist es echt unfair und man verschweigt das Nebengewerbe am besten.
von
Michael1987
am 10.12.2018, 15:18
Antwort auf:
Elterngeld
Dann würde ich beten das sich euer Kind zeit lässt und frühstens am 1.1.2019 geboren wird, dann würde 2018 gelten. Kommt das Kind noch im Dezember, kommst du um 2017 nicht rum. Ist leider so. das das Gewerbe 2017 noch nicht bestand ist meines Wissens nach egal.
von
Felica
am 10.12.2018, 17:37
Antwort auf:
Elterngeld
Dann lässt man das Gewerbe am besten weg oder können die das nachprüfen?
von
Michael1987
am 10.12.2018, 21:14
Antwort auf:
Elterngeld
Das fliegt auf da du verpflichtet bist eine einkommenssteuererklärung zu machen wenn du EG beziehst
von
Felica
am 10.12.2018, 21:28
Antwort auf:
Elterngeld
Da gibt es keine Ausnahmen und das wurde auch bereits vom Bundessozialgericht mehrmals als korrekt bestätigt.
Da wirst du keinerlei Handhabe haben.
Das bewusst zu verheimlichen kommt dich am Ende teurer zu stehen, als das geringere Elterngeld in Kauf zu nehmen. Da sind die Elterngeldstellen sehr sehr genau, was die Nachprüfung angeht.
In einem Rechtsforum eine Anwältin zu fragen, ob man bei einem Antrag wissentlich falsche Angaben machen soll, um mehr Geld vom Staat zu erhalten ist übrigens sehr sehr dreist.
von
Dojii
am 12.12.2018, 07:40