Frage: Elterngeld

Guten Tag Frau Bader, Unser Sohn wird voraussichtlich Ende Dezember geboren. Ich habe Mitte Januar 2018 ein Nebengewerbe angemeldet und arbeite weiterhin in Vollzeit. Wie ich mitbekommen habe, zählt daher das Jahr 2017 als Bemessungszeitraum. Dies wäre fatal, da wir erst im November 2017 geheiratet haben und daher das Elterngeld viel höher ausfallen würde wenn die 12 Monate vor Geburt zählen würden. Zumal das Gewerbe ja im Jahr 2017 noch garnicht bestand. Wie ist es möglich den Zeitraum auf 12 Monate vor Geburt zu legen. Notfalls würde ich dieses Nebengewerbe nicht angeben, da es sowieso keinen Gewinn macht. Bitte um Rückmeldung. Vielen dank Michael

von Michael1987 am 10.12.2018, 14:07



Antwort auf: Elterngeld

Auf Anfragen, wie man den Straftatbestand des Betruges erfüllt, werde ich als Organ der Rechtspflege sicher nicht antworten. NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.12.2018



Antwort auf: Elterngeld

Warum sollte das Jahr vor dem Nebengewerbe heran gezogen werden? Du hast VZ gearbeitet und die 12 Monate würde ich von Dez.17-Dez.18 rechnen.

von Ani123 am 10.12.2018, 14:59



Antwort auf: Elterngeld

Hallo Ani123, Weil bei sogenannten Mischeinkünften das letzte abgeschlossene Steuerjahr gilt. Geheiratet haben wir am 17.11.2017 und direkt bin ich in Steuerklasse 3 gewechselt, gilt diese dann wenigstens für das gesamte Jahr 2017? Sonst ist es echt unfair und man verschweigt das Nebengewerbe am besten.

von Michael1987 am 10.12.2018, 15:18



Antwort auf: Elterngeld

Dann würde ich beten das sich euer Kind zeit lässt und frühstens am 1.1.2019 geboren wird, dann würde 2018 gelten. Kommt das Kind noch im Dezember, kommst du um 2017 nicht rum. Ist leider so. das das Gewerbe 2017 noch nicht bestand ist meines Wissens nach egal.

von Felica am 10.12.2018, 17:37



Antwort auf: Elterngeld

Dann lässt man das Gewerbe am besten weg oder können die das nachprüfen?

von Michael1987 am 10.12.2018, 21:14



Antwort auf: Elterngeld

Das fliegt auf da du verpflichtet bist eine einkommenssteuererklärung zu machen wenn du EG beziehst

von Felica am 10.12.2018, 21:28



Antwort auf: Elterngeld

Da gibt es keine Ausnahmen und das wurde auch bereits vom Bundessozialgericht mehrmals als korrekt bestätigt. Da wirst du keinerlei Handhabe haben. Das bewusst zu verheimlichen kommt dich am Ende teurer zu stehen, als das geringere Elterngeld in Kauf zu nehmen. Da sind die Elterngeldstellen sehr sehr genau, was die Nachprüfung angeht. In einem Rechtsforum eine Anwältin zu fragen, ob man bei einem Antrag wissentlich falsche Angaben machen soll, um mehr Geld vom Staat zu erhalten ist übrigens sehr sehr dreist.

von Dojii am 12.12.2018, 07:40



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Elterngeld bei Umzug von EU-Land nach Deutschland (Kind älter als 15 Monate)

Liebe Frau Bader, Mein Partner und ich wohnen seit einigen Jahren in Belgien, wo auch unser Kind (19 Monate) geboren wurde. Nun möchten wir nach Deutschland zurückkehren, um näher bei unseren Familien zu wohnen. Da wir in Belgien noch keine Elternzeit genommen und somit auch kein Elterngeld bezogen haben, fragen wir uns nun, ob wir dieses in...


Elterngeld Partnermonate

Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zu den Partnermonaten beim Elterngeld. Ich werde bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre Elternzeit anmelden. Werde aber das Elterngeld innerhalb von 12 Monaten auszahlen lassen. Mein Mann wird 2 Monate Elternzeit beantragen. Ich habe gelesen, dass er nur noch ein Monat parallel mit mir nehmen kann. Bedeutet das,...


Elterngeld beim zweiten Kind

Sehr geehrte Frau Bader,  hier kurz ein paar Eckdaten zu meiner Situation: - im März 2022 kam mein erstes Kind zur Welt. Damals war ich noch in einem Angestelltenverhältnis - im September 2023 endete meine Elternzeit und ich bin für zwei Monate zurück zu meiner damaligen Arbeitsstelle gekommen, um ein finales Projekt zu beendigen. - ...


Beschäftigungsverbot und Elterngeld

Sehr geehrte Frau Bader! Ich habe drei vielleicht merkwürdig anmutende fragen!    Unser Baby ist gerade geboren! Zuvor war ich im Beschäftigungsverbot! Nun werde ich zwei Jahre in Elternzeit gehen und Elterngeld plus beantragen! Nun zu den Fragen! Ich bin über 40... wir möchten ein weiteres Kind, damit unser Schatz einfach jemanden zum s...


Elterngeld plus Monate in Basis umgewandelt

Hallo, ich hab eine Frage weil ich von der L-Bank keine richtige Antwort bekomme. Ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen vom 5.4.2023-4.4.2025. ich habe vor 1 Monat dort angerufen und wollte mein Elterngeld vorzeitig beenden. Ich habe dann ein Brief bekommen wo die ersten 11 Monate dann in Basis Geld umgewandelt worden und 2 Monate also noch bis ...


Mindestbetrag Elterngeld

Guten Tag, wir haben einen zweijährigen Sohn, den ich zu Hause betreue, ich bin nicht erwerbstätig (mein letzter Arbeitsvertrag war befristet). Wir planen das zweite Kind.  Habe ich Anspruch auf den Mindestbetrag vom Elterngeld?    Wir wohnen in Deutschland, bekommen aber aktuell das Kindergeld für unseren Sohn aus der Schweiz, da mein ...


Elterngeld oder elterngeld plus?

Hallo Frau Bader, Ich bin dabei meinen elterngeldantrag auszufüllen, denn wir erwarten Ende Mai unser erstes gemeinsames Kind. Auf Grund der Gesetzesänderungen der letzten Zeit bin ich nun völlig verwirrt wie das mit dem elterngeld läuft. Ich habe mich reichlich belesen, aber 2 fragen bleiben noch. 1. Wenn mein Mann den ersten Lebensmonat zu...


Rückzug aus der Schweiz nach Deutschland- wie verhält sich das Elterngeld?

Sehr geehrte Frau Bader, Mein Partner und ich wohnen seit ca. 2 Jahren in der Schweiz und beschäftigen uns gerade mit der Familienplanung. Wir könnten uns beide gut vorstellen wieder nach Deutschland zu ziehen, da wir unsere Familien und Freunde vermissen und es schön fänden, wenn unser Kind im Familienkreis aufwachsen kann. Da wir beide ...


Elterngeld

Sehr geehrte Frau Bader, ich nehme 12 Monate Elternzeit. Mein Mann würde einen Monat gerne Elternzeit nehmen, dies direkt nach der Geburt. Allerdings keinen 2ten Monat, da dies aus finanzieller Sicht schwer möglich ist und aus geschäftlicher Sicht. Ist dies möglich oder gehen nur 2 Monate. Mit freundlichen Grüßen 


Umzug/Elterngeld/kindergeld

Guten Morgen Frau Bader,  zurzeit lebe ich noch in Niedersachsen und würde gerne nach Baden-württemberg zu meinem Verlobten ziehen. Wie kriege ich es hin das ich trotzdem weiterhin Elterngeld bekomme wenn ich dann dort lebe.Momentan befinde ich mich im Beschäftigungsverbot und werde am 18 September entbinden. Ich werde nur für 1 Jahr in Elternz...