Liebe Frau Bader,
ich komme aus Bayern und rätsel wegen meinen Elterngeldantrag. Reichen hierbei die letzten 12 Gehaltsabrechnungen oder wird der Steuerbescheid des letzten Jahres benötigt? Mein Steuerbescheid liegt vor, jedoch hat mein Partner die letzten vier Jahre keine Steuererklärung gemacht. Er ist nicht selbstständig und möchte für zwei Monate Elterngeld beantragen.
Vielen Dank
von
Lucia152
am 15.07.2016, 23:47
Antwort auf:
Elterngeld
Hallo,
üblicherweise die letzten 12 Monatsabrechnungen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.07.2016
Antwort auf:
Elterngeld
Wenn Du selbstständig bist reicht der letzte Steuerbescheid.
Dein Partner kann die letzten 12 Gehaltsabrechnungen einreichen.
Wichtig : Er muss exakte Lebensmonate nehmen. Nicht Kalendermonate.
von
Sternenschnuppe
am 16.07.2016, 01:16
Antwort auf:
Elterngeld
Bei mir genügte, dass die Personalabteilung die 12 Gehälter vor Geburt bescheinigte.
von
malini
am 16.07.2016, 08:27