Hallo Frau Bader.
Anfang 2012 kam unser Sohn zur Welt. Da ich noch im Studium war habe ich nur auf 400Euro Basis gearbeitet und dementsprechend auch nur den mindestsatz von 300Euro Elterngeld bekommen. Ich habe das komplette Jahr 2013 nicht gearbeitet und bin jetzt wieder Schwanger. Unser Sohn kommt voraussichtlich im Mai 2014. Nun meine eigentliche Frage:
Steht mir Elterngeld für unseren 2. Sohn zu?
Mein Mann will einen Monat Elternzeit beantragen, wie verhält es sich dann mit dem Elterngeld?
Danke schön.
von
Sally12
am 30.12.2013, 19:07
Antwort auf:
Elterngeld
Hallo,
Sie bekommen wieder nur den Mindesbetrag.
Ihr Mann muss mind. zwei Monate nehmen, um Anspruch auf EG zu haben
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.01.2014
Antwort auf:
Elterngeld
Um Elterngeld zu bekommen muss er mindestens 2 Monate nehmen.
Du bekommst wieder den Mindestsatz + 75€ bis Kind eins 3 ist.
Bekommt ihr irgendwelche Hilfen vom Staat wird das Elterngeld als Einkommen voll verrechnet da Du es nicht erarbeitet hast.
Aber bekommen tust Du es auf jeden Fall 12 Monate
von
Sternenschnuppe
am 30.12.2013, 19:25
Antwort auf:
Elterngeld
In dem Fall gibt es wieder den Mindestsatz von 300 Euro zzgl Geschwisterbonus von 75 Euro.
Für den Mann gibt es kein Elterngeld. Denn fürs Elterngeld muss man mindestens 2 Monate Elternzeit/Geld nehmen. Wobei auch Teilzeit in Elternzeit eine Option sein kann.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 30.12.2013, 19:29
Antwort auf:
Elterngeld
Oh 2 Monate das wusste ich nicht. Aber finde ich glatt besser als nur 1 Monat. Danke für eure Antworten. Das mit dem Geschwisterbonus wusste ich auch nicht. Gibt es ja garnicht das man mal belohnt wird wenn man Kinder hat. War bis jetzt immer andersrum :-)
Danke euch.
von
Sally12
am 30.12.2013, 19:48