Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe ein Problem. Wir haben einen Änderungsantrag für den Bezugszeitraum von Elterngeld gestellt. Nun ist mir jedoch bei diesem Antrag ein blöder Fehler unterlaufen, wodurch ich den Geschwisterbonus verlieren würde. Kann ich gegen den Bescheid Widerspruch einlegen oder geht das nicht, weil es ja mein Fehler war.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen im Voraus!
Sabrina
von
Purgatory
am 25.05.2011, 11:51
Antwort auf:
Elterngeld
Hallo,
wenn es noch keinen Bescheid gibt, teilen Sie es schnellstens mit. Ansonsten können Sie Widerspruch einlegen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.05.2011
Antwort auf:
Elterngeld
Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich habe heute bei der Elterngeldstelle angerufen, die Dame sagte mir, Sie hätte den Bescheid schon verschickt und als ich Sie fragte, ob ich jetzt noch etwas machen könnte, sagte sie mir ich hätte Pech gehabt, da man den Bezugszeitraum nur einmal ändern könnte.
Hätte ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg, da es meine eigene Schuld war?
LG
Sabrina
von
Purgatory
am 25.05.2011, 13:49
Antwort auf:
Elterngeld
Ich würde es auf jeden Fall versuchen, schaden kann es nicht.
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.05.2011