Guten Abend! Weiß gar nicht, ob ich hier richtig bin. Aber ich probiers einfach mal. Ich arbeite in einem Krankenhaus und erwarte im Juni mein erstes Kind. Demnach beziehe ich ja dann nach dem Mutterschaftsgeld das Elterngeld (67%). Jetzt meine Frage: Darf ich in dieser Zeit, woanders was dazu verdienen? Wenn ja, in welcher Höhe? Muß ich meinen AG darüber informieren? Vielen Dank für die Info!
Mitglied inaktiv - 01.03.2010, 21:45