Mein Sohn wurde 08/06 geboren, zu dieser Zeit habe ich Erziehungsgeld bekommen. Ich habe 3 Jahre Erziehungsurlaub bei meinem Arbeitgeber beantragt. Ich wurde 01/08 erneut schwanger, habe 09/08 entbunden und jetzt Elterngeld beantragt. Ich habe gelesen das man einen Geschwisterbonus bekommen kann. Ist das richtig? Meine Frage: ich habe vor der Entbindung und nach der Entbindung von meiner Krankenkasse Mutterschaftsgeld erhalten. Ab welchen Monat wird Elterngeld gezahlt und wie lange? Zählt das Mutterschaftsgeld als Einkommen? Viele Grüße und Dank Susi
Mitglied inaktiv - 07.11.2008, 20:07