Frage: Elterngeld

Hallo Frau BAder, ich bin HARTZ IV-Empfänger (ergänzend-mein Mann arbeitet). Wenn das Baby im September geboren wird, bekomme ich dann Elterngeld (ab wann und wieviel?, oder weiterhin wie bisher Hartz IV? Bei Elterngeld erhalte ich dann möglicherweise den Regelsatz von 300,- €, das wäre weniger als meine Hilfe zum Lebensunterhalt. Dann müsste ich zusätzlich wieder HARTZ IV beantragen oder bekomme ich dann hier Sozialhilfe, da ich ja dann dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe? Wird das Elterngeld bei der Berechnung bei der Hilfe zum Lebnsunterhalt berücksichtigt, oder fällt dieses (so war es wohl vor ein paar Jahren) raus? Danke für Ihre Hilfe apollo72

Mitglied inaktiv - 07.04.2008, 13:09



Antwort auf: Elterngeld

Hallo, Elterngeld wird bei anderen Sozialleistungen wie dem Arbeitslosengeld II, der Sozialhilfe, dem Wohngeld oder dem Kinderzuschlag als Einkommen berücksichtigt, soweit es den Mindestbetrag von 300 Euro überschreitet. Der Mindestbetrag von 300 Euro ist also bei der Einkommensermittlung nicht zu berücksichtigen. Im Ergebnis erhalten Berechtigte neben einkommensabhängigen Sozialleistungen zusätzlich 300 Euro Elterngeld. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.04.2008



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