Hallo Frau Bader,
vor der Geburt meiner Tochter im Okt.2005 habe ich Vollzeit gearbeitet. wenn ich nun wieder schwanger werden würde und wärend der Elternzeit meiner schon geborenen Tochter abermals ein kind bekommen würde, wie würde dann das Elterngeld berechnet? Bekomme ich aufgrund der Elternzeit , die ich jetzt habe, nur den Mindestsatz von 300€ oder wird mir mein letztes Gehalt, dass ich vor der SS mit meiner Tochter angerechnet?
Wäre lieb, wenn Sie mir da eine Auskunft geben würden!
Herzlichen Dank! Buschel
Mitglied inaktiv - 29.01.2007, 11:21
Antwort auf:
Elterngeld
Hallo,
Bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate werden Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld sowie Monate, in den aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, nicht mitgezählt. In diesen Monaten ist das für die Höhe des Elterngelds maßgebliche Einkommen aus Gründen, die unmittelbar mit der Geburt und Betreuung von Kindern zusammenhängen, geringer. Würden sie berücksichtigt, würde das Elterngeld sinken
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.01.2007
Antwort auf:
Elterngeld
Du bekommst, wenn du nicht arbeitest, den Mindestbetrag von 300€.
Mitglied inaktiv - 29.01.2007, 12:01
Antwort auf:
Elterngeld
Hi Buschelhuhn!
Ja, wie im vorherigen Beitrag schon erwähnt, bekommst Du lediglich 300 Euro Elterngeld (wenn Du kein Einkommen während der Elternzeit hattest)+ 154 Euro Kindergeld + 75 Euro Geschwisternbonus (solange Geschwisternbonus, bis Dein erstes Kind das 3. Lebensjahr vollendet hat...)
Du müsstest dann 12 Monate arbeiten, um in den "vollen Genuss" der 67% Anteile zu kommen.
Grüße
Levi
Mitglied inaktiv - 29.01.2007, 12:23
Antwort auf:
Elterngeld
Der Geschisternbonus wäre mindestens 75 Euro, oder 10 % Deines durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate.
Mitglied inaktiv - 29.01.2007, 12:26