Hallo Frau Bader, ich habe mich ausreichend über das Elterngeld informiert. Mein ET ist am 03.01.07 ABER ich verlasse mich mal nicht drauf, dass das Baby 2007 kommt ;o) Meine Frage ist: Wir hätten gerne 2 Kinder, die auch nicht so wahnsinnig lang auseinander sein sollen, mit dem Alter. Wenn ich im EU schwanger werden würde d. h. vor der Geburt des 2. Babys nicht halbtags anfange zu arbeiten, sondern auf 400 EUR Basis, würde dann für den 2. EU mein letztes Nettogehalt als Berechnungsgrundlage dienen?
Mitglied inaktiv - 15.06.2006, 12:07