Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage bzgl. Elterngeld und Steuer. Wenn man sich das Elterngeld in 2 Jahren auszahlen lassen würde und dann unter 410 Euro bleibt, fällt es doch nicht unter den Progessionsvorbehalt und muss somit nicht mit auf die Einkommenssteuererklärung des Partners oder? Im endefekt wäre es dann also vorteilhafter es auf 2 Jahre zu splitten? Vielen Dank im Voraus Nani
Mitglied inaktiv - 12.04.2010, 11:37