Hallo zusammen,
bekommt man das Elterngeld gestrichen/gekürzt, wenn man nach der Elternzeit den Resturlaub nimmt, den man nicht vor dem Mutterschutz genommen hat, wenn noch Anspruch auf ein paar Monate Elterngeld bestehen? Vielen Dank im Voraus für die Antworten!
von
Schmetterling
am 07.07.2019, 21:19
Antwort auf:
Elterngeld und Resturlaub
Hallo,
Sie sind noch im Bezug von Basiselterngeld und wollen Urlaub nehmen. Dieser wird nach Vollzeit bezahlt. Dann sind Sie für diese Zeit nicht mehr in Elternzeit. Also verlieren Sie für diese Zeit den gesamten Anspruch für Elterngeld.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.07.2019
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Elterngeld und Resturlaub
Ja jedes Einkommen wird angerechnet.
Mitglied inaktiv - 07.07.2019, 21:36
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Elterngeld und Resturlaub
Danke für die Antwort, aber ich hab mich anscheinend schlecht ausgedrückt. Meine Frage war, ob mir durch den Urlaub, der mir noch zusteht nach der Elternzeit, das Elterngeld gekürzt werden kann? Also quasi ich hänge den Urlaub direkt an die Elternzeit dran und durch den Urlaub wird mir das Elterngeld gekürzt.
von
Schmetterling
am 07.07.2019, 21:59
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Elterngeld und Resturlaub
Nein nach EZ hat das keine Auswirkung. Nur solange wie du EG beziehst wird sämtliched Einkommen angerechnet. Davon ab würdest du den VZ-Urlaub nehmen solange du EG beziehst, im schlechtesten Falle das EG für den Monat entfallen.
Aber nach der EZ, also auch dann wenn EG vorbei, spielt das keine Rolle.
von
Felica
am 07.07.2019, 23:46
Antwort auf:
Elterngeld und Resturlaub
erhälst du nach der EZ noch EG? wie arbeitest du nach der EZ? der urlaub wird als verdienst gerechnet ,da du ja bezahlt wirst nach der EZ.
von
mellomania
am 08.07.2019, 05:03
Antwort auf:
Elterngeld und Resturlaub
Wenn du NACH der Elternzeit noch Elterngeld erhälst und Urlaub nimmst, wird der Lohn den du dafür erhälst angerechnet beim Elterngeld.
Mitglied inaktiv - 08.07.2019, 08:36