Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation, mein Freund ist wegen dem Virus auf Kurzarbeit 0 gestellt worden. Bedeutet er bekommt nur die 60% von seinem ursprünglichen Gehalt. Die Einverständniserklärung dafür hat er bis April 2020 ( 12 Monate) unterschreiben müssen. Wie lange er nun nur 60% Kurzarbeitgeld bekommt steht in den Sternen. Im Juli bekommen wir ein gemeinsames Baby und ursprünglich wollte ich ins 12 monatige Elterngeld gehen. Nun überlegen wir ob es möglich wäre, dass mein Freund stattdessen in Elterngeld geht und ich nach der 8 wöchigen Mutterschaftzeit wieder Vollzeit in Job. Leider ist es aber so dass mein Freund sich in einem Insolvenzverfahren befindet. Wäre es möglich, dass ihm deswegen der Anspruch auf 12 monatige Elterngeld/ zeit verweigert wird, verboten werden kann. Er würde umgerechnet ca. 780 Euro Elterngeld bekommen und wäre unter dem Pfändungsfreibetrag. Ich hoffe Sie können uns helfen. Lg Shabnam
von Sarkarati07 am 25.03.2020, 19:49