Hallo,
welcher Zeitraum wird bei Selbständigen zur Berechnung des EG zu Grunde gelegt? das vorausgegangene Jahr oder 12 Kalender-Monate (ET 06/09)
Wie lang ist die max. Elternzeit, in der man Geld bekommt? z.B. 12 Monate plus wieviel Vatermonate?!
LG schmaudie
Mitglied inaktiv - 28.10.2008, 13:30
Antwort auf:
Elterngeld, selbständig
Hallo,
1. Zusammen 14 Mo., die kann man verteilen, wie man möchte. Zeiten, in denen MG bezogen wird, werden immer der Mutter zugerechnet
2. Bei Selbstständigen wird der wegen der Geburt des Kindes
wegfallende Gewinn nach Abzug der darauf entfallenden Steuern zu 67 Prozent ersetzt. Sofern ausnahmsweise Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung zu erbringen sind, werden diese wie bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-mern abgezogen. Der Gewinn wird nach steuerrechtlichen Grundsätzen ermittelt. Für den Zeitraum vor der Geburt des Kindes wird an den letzten abgeschlossenen Ver-anlagungszeitraum und den dazu ergangenen Steuer-bescheid angeknüpft, wenn die zugrunde liegende Erwerbstätigkeit durchgängig sowohl während des Ver-anlagungszeitraums als auch während der zwölf Monate vor der Geburt des Kindes ausgeübt worden ist.
Liegt der Steuerbescheid für den Veranlagungszeitraum zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht vor, kann das Einkommen durch andere Unterlagen wie beispiels-weise den Steuerbescheid des vorletzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraums, den Steuervorauszahlungsbe-scheid des letzten Veranlagungszeitraums, eine vorhande-ne Einnahmenüberschussrechnung oder durch eine Bilanz glaubhaft gemacht werden.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.10.2008