Hallo Frau Bader,
können Sie mir sagen, wie das Elterngeld beim 2. Kind berechnet wird, wenn es noch während der Elternzeit bzw. während des Elterngeldbezuges (24 Monate halbes Elterngeld!) des 1. Kindes geboren wird?
Bekommt man wieder den gleichen Elterngeldbetrag wie für das Erstgeborene, weil die 12 Monate vor der 1. Entbindung in die Berechnung mit einfließen oder bekommt man "nur" den Sockelbetrag i.H.v. 300 EUR?
Falls die 12 Monate vor der 1. Entbindung entscheidend sind: Wann müsste dann spätestens das 2. Kind geboren werden?
Vielen Dank!
LG,
Babywunsch0208
Mitglied inaktiv - 14.06.2009, 21:40
Antwort auf:
Elterngeld für das 2. Kind
Hallo,
Wenn Sie das erste Kind haben, ein zweites Kind nach den Elterngeldmonaten kommt, greift § 2 Abs. 7 BEEG:
Kalendermonate, in denen die berechtigte Person vor der Geburt des Kindes ohne Berücksichtigung einer Verlängerung des Auszahlungszeitraums nach § 6 Satz 2 Elterngeld für ein älteres Kind bezogen hat, bleiben bei der Bestimmung der zwölf für die Einkommensermittlung vor der Geburt des Kindes zu Grunde zu legenden Kalendermonate unberücksichtigt.
Es wird also zurückgegriffen auf die Monate vor der Geburt des ersten Kindes
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.06.2009
Antwort auf:
Elterngeld für das 2. Kind
nur die ersten 12 monate nach der geburt des ersten kindes - bei elterngeldbezug - werden nicht in die neuberechnung des eg fürs zweite mit einbezogen.
wenn du z.b. nach 18 monaten das zweite bekommst und 24 eg beziehst, würden wohl 6 monate mit null einkommen gerechnet und dann für die 6 monate auf dein einkommen von vor der geburt des ersten zurückgegriffen.
wenn es erst nach 24 monaten kommt, gibt's nur den sockel. SCHADE, nicht. diese klausel hat mich auch schon geärgert.
Mitglied inaktiv - 15.06.2009, 17:01