Hallo! Mein Mann würde gerne, wenn das Kind ein paar Monate älter ist, EG im Rahmen der Elternzeit nehmen für 4 Monate. Aktuell sind wir noch in Steuerklasse 4/4, da wir vor Kurzem geheiratet haben. Welche Gehaltsnachweise müsste er bei der EG Stelle einreichen, 12 Monate vor Geburt oder 12 Monate vor Antritt der EZ? Würde es sich dann jetzt noch lohnen die Steuerklasse auf 3 u. 5 zu wechseln? Ich selbst werde voraussichtlich 1 Jahr zuhause bleiben. Noch eine Frage zu den Steuererklärungen: Wie verhält es sich mit den Steuernachzahlungen bei 3 u. 5 und EG-Bezug, wenn man diese getrennt macht, d.h. nur ich gebe das EG an und mein Mann macht seine eigene oder ist es gemeinsam besser?
von Lavazza84 am 13.03.2019, 20:33