Hallo Frau Bäder,
meine Tochter wird am 31.1.2018 1 Jahr alt. Ich bin jetzt wieder schwanger. Das letzte mal Elterngeld kriege ich Januar 2018. Die Elternzeit habe ich bis September 2018 beantragt, da ich aber wieder schwanger geworden bin, wird sich diese Zeit verlängern. Ich bin sozialpädagogin und arbeite bei der Stadt Köln.
Wie wird das Elterngeld für das 2 Kind berechnet?
Da ich die letzten 12 kalendermonate nur Elterngeld für meine erste Tochter bekommen habe.
Davor habe ich Vollzeit gearbeitet, vor der ersten Schwangerschaft.
Wie wird es berechnet ?
von
Mery089
am 18.12.2017, 13:22
Antwort auf:
Elterngeld berechnung
Hallo,
lassen Sie den Rest auf zwei Monate auszahlen (as EG-Plus), dann wird ein Monate mehr ausgeklammert.
Denn es zaählen die letzten 12 Mo vor der Geburt, Monate mit MG und EG (bis zum 14 LM) werden ausgeklammert.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.12.2017
Antwort auf:
Elterngeld berechnung
Also, theoretisch zählen wieder die letzten 12 Monate vor Beginn deiner neuen Mutterschutzfrist.
Um dich besser zu stellen, kann man hier evtl. den Monat, in dem die Schutzfrist beginnt, mit reinnehmen. Der Geburtsmonat wird generell nicht berücksichtigt.
Jetzt guckt die Elterngeldstelle, in welchen Monaten du von diesen 12 Monaten noch Elterngeld für dein anderes/erstes Kind bekommen hast.
Diese Monate werden nun sozusagen gelöscht und durch Monate ersetzt, in denen du vor Geburt deines ersten Kindes noch "normal" gearbeitet hast (und die bei dessen Elterngeld damals berücksichtigt wurden).
Monate nur mit Elternzeit ohne Elterngeld gelten als "arbeitslos" und verringern das Elterngeld.
von
Dojii
am 19.12.2017, 07:48